Dieser Blog präsentiert eine Auswahl verschiedener Texte von mir. Die Herangehensweise ist multilingual und interdisziplinär. Die Themen sind international und betreffen vor allem Nachhaltigkeit, Wirtschaft, Politik und soziale Aspekte.
Viel Vergnügen! - JJ Bürger -

Ce blog rassemble une séléction de mes textes. L'approche est plurilingue et interdisciplinaire. Les sujets sont internationaux et concernent notamment la durabilité, l'économie, la politique et certains aspects sociaux. Bonne lecture! - JJ Bürger -

Sunday, October 7, 2012

Wie steht es um die internationalen Klimaverhandlungen?

Dieser Artikel wurde von Michael Jacobs vom "Grantham Research Institute for Climate Change and the Environment" für The Guardian geschrieben. EUplanet hat die vorliegende Übersetzung zur weiteren Verbreitung dieses Artikels erstellt. Hier finden Sie den ursprünglichen Artikel, und hier die entsprechende Kolumne "Häufige Klimafragen" von The Guardian.

Obwohl an jeder der letzten drei Jahrestagungen des "Rahmenabkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen" (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) der komplette Zusammenbruch drohte, können die internationalen Verhandlungen anscheinend immer zu vom Abgrund zurück gerissen werden. Kein Land ist bereit, das Ziel eines internationalen Abkommens zum effektiven Kampf gegen den Klimawandel fallen zu lassen. Und so setzt sich die Suche nach einem internationalen Abkommen fort. 

Die Verhandlungen beschäftigen sich mit vier Hauptfragen: Zielsetzung, Rechtsform, Hilfe für Entwicklungsländer sowie institutionelle und funktionelle Fragen.

Zur Zielsetzung - nämlich dass die internationale Gemeinschaft ihren Ausstoß an Treibhausgasen reduzieren soll - gibt es de facto keine wirklichen Verhandlungen. Länder verpflichten sich zu Engagements, die von ihren inländischen wirtschaftlichen und politischen Schwerpunkten bestimmt sind. Die globale Emissionsverringerung, und deren Verteilung zwischen den Ländern, ist dann die Summe aus all diesen Einzelergebnissen.
Derzeit bleibt diese Summe der Einzelverpflichtungen weit zurück hinter dem vereinbarten UN-Ziel, die globale Erwärmung auf maximal 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Stand zu begrenzen. Während der Konferenz in Durban 2011 wurde vereinbart, dass diese "Emissionslücke" geschlossen werden müsse; doch noch ist nicht abzusehen, wer die nötige zusätzliche Anstrengung auf sich nehmen soll, zumindest vor 2020. Viel wird davon abhängen, ob die Länder nach ihren ersten Erfahrungen mit CO2-Reduzierungsmaßnahmen sich in der Zukunft an weitere Reduzierungen trauen werden. Das Problem der Gerechtigkeit bleibt ein großes Hindernis: Die Entwicklungsländer fragen, warum sie mehr leisten sollten, wenn die reichsten Länder - insbesondere die USA - nicht genug leisten. Es bleibt abzuwarten, ob genügend Druck aufgebaut werden kann, von den ärmsten und vom Klimawandel am stärksten betroffenen Ländern, aber auch durch die nationale und die internationale Zivilgesellschaft, um die Verpflichtungen der emissionsreichsten Staaten zu ändern. 

In Bezug auf die Rechtsform erzielte die Konferenz 2011 einen unerwarteten Durchbruch. Es wurde vereinbart, eine neue Verhandlungsrunde zu beginnen für ein neues "Protokoll, ein anderes Rechtsinstrument oder eine Zielvorgabe mit Rechtskraft", die bis 2015 abgeschlossen sein und ab 2020 in Kraft treten soll. Gleichzeitig wurde das Kyoto-Protokoll, das schon fast totgesagt war, durch eine Verlängerung bis mindestens 2017 am Leben gehalten. Dies war umso bemerkenswerter, als das Ziel einer neuen, international rechtlich bindenden Vereinbarung ausdrücklich abgelehnt wurde auf der Konferenz 2009 in Kopenhagen, in einer Vereinbarung zwischen den USA und der "BASIC"-Gruppe von Schwellenländern (China, Indien, Brasilien und Südafrika) . Dieses Ziel wurde jetzt nicht bloß akzeptiert, sondern explizit "für alle Länder" festgelegt, was gemeinhin so verstanden wird, dass sowohl die Entwicklungsländer als auch Industrieländer in Zukunft verbindliche Verpflichtungen eingehen sollen. Dies löst den wichtigsten Einwand, den die USA stets gegen das Kyoto-Protokoll eingebracht haben - dass es für große Schwellenländer wie China nicht gelte. Es bleiben noch gewichtige Unstimmigkeiten über die genaue Definition einer "Zielvorgabe mit Rechtskraft", und keine Garantie für die endgültige Einigung, aber die Frist von 2015 gibt dem Verhandlungsprozess einen neuen, kräftigen Schub.

Ins Stocken geraten sind die Verhandlungen über die finanzielle Unterstützung für die Entwicklungsländer, sowohl zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels, als auch als Unterstützung zum Emissionsabbau. In Kopenhagen haben die Industriestaaten zugesichert, 100 Milliarden Dollar bis zum Jahr 2020 bereitzustellen. Doch es herrscht Uneinigkeit darüber, wie viel davon aus öffentlichen Kassen stammen muss und wie viel aus privaten Geldern; und ob die öffentlichen Gelder zusätzlich zu bestehenden Hilfsprogrammen wären. Außerdem haben sich die Industriestaaten noch kaum dazu geäußert, was sie in der viel kürzeren Periode bis 2013 leisten könnten. In der gegenwärtigen Wirtschaftslage ist es wahrscheinlich, dass die Unterstützung zurückgehen wird, was wiederum zu Empörung in den Entwicklungsländern führen wird sowie zu weiteren Vorwürfen des Wortbruchs. 

In Bezug auf Technologie war das Ziel der Entwicklungsländern lange Zeit der kostenlose oder verbilligte Transfer von CO2-armen Technologien aus den entwickelten Ländern, einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum, welche die inländische Produktion ermöglichen würde. Dies wurde jedoch stets von den Industrieländern abgelehnt, die auf ihre Handelsvorteile bedacht sind. Die Verhandlungen konzentrieren sich nun auf eher begrenzte Ziele in der Zusammenarbeit für die Entwicklung von Technologie und den Technologieeinsatz. 

Verhandlungen über eine gewisse Anzahl neuer Institutionen und Regeln gehen ebenfalls weiter, von denen die meisten in ihren ungefähren Umrissen auf der 2010-Konferenz in Cancun vereinbart wurden, wobei Detailfragen allerdings noch offen blieben. Zu den wichtigsten von ihnen gehören die Steuerung und die Funktionsweise Klimafonds ("Green Climate Fund"), der finanzielle Unterstützung zu den Entwicklungsländern lenken soll. Dasselbe gilt für die Regeln zur Erfassung von Emissionen, die mit Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft zusammenhängen, sowie für neue Mechanismen zur Anpassung und zum qualitativen und quantitativen Schutz der Wälder. 

Das vielleicht interessanteste Merkmal der gegenwärtigen Klimaverhandlungen sind die wechselnden Allianzen und Positionen der verschiedenen Länder. Traditionell wurden die Verhandlungen zwischen den beiden Lagern der Industriestaaten ("Annex 1") und der Entwicklungsländern ("Non-Annex 1") durchgeführt. In Kopenhagen und Cancun öffnete sich eine Spaltung unter den Entwicklungsländern, mit dem Aufkommen der "BASIC"-Gruppe und dem zunehmend offenen Interessenkonflikt zwischen einerseits den "BASIC"-Ländern und andererseits den ärmsten und vom Klimawandel am meisten gefährdeten Ländern. Auf der Konferenz von Durban verdankte das Endergebnis viel einer neuen Koalition zwischen der EU, den am wenigsten entwickelten Ländern und der Allianz kleiner Inselstaaten ("Alliance of Small Island States"). Zugleich wurden weitere Spaltungen innerhalb der "BASIC"-Gruppe beobachtet, da Indien versuchte, ein rechtlich bindendes Ziel zu verhindern, aber letztendlich nicht von China, Brasilien und Südafrika unterstützt wurde. Im Dezember 2012, wenn den Verhandlungen mit der Konferenz in Qatar ein ernsthafter Neustart bevorsteht, wird viel davon abhängen, wie sich die wechselnden Bündnisse im Laufe der nächsten Jahre entwickeln werden. Bis zur neuen Frist von 2015 kann noch viel geschehen.